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Entwurf zum Rettungsdienstgesetz passiert Kabinett
Minister Stahlknecht: ?Neues Gesetz soll Rechtssicherheit herstellen?

08.05.2012, Magdeburg – 41

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

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Die Landesregierung hat den Entwurf eines neuen Rettungsdienstgesetzes

für das Land Sachsen-Anhalt zur Anhörung freigegeben.

 

Der für das Rettungswesen zuständige Minister Holger

Stahlknecht (CDU) betonte, dass es oberstes Gebot und primäres Ziel der

Novellierung ist, mit dem neuen Gesetz Rechtssicherheit für alle am

Rettungsdienst Beteiligten herzustellen.

 

 

 

Stahlknecht: ?Nach den Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit

gilt es, die Beteiligten am Rettungsdienst, insbesondere die zuständigen kommunalen

Gebietskörperschaften, wieder handlungssicher zu machen. Und das erreichen wir,

indem wir klare gesetzliche Festlegungen treffen.?

 

 

 

Zur Durchführung der Rettungsdienstleistungen sieht der

vorliegende Gesetzentwurf das so genannte Konzessionsmodell vor. Gegenüber dem

Submissionsmodell wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ein wesentlich

größerer Spielraum bei der Gestaltung des Rettungsdienstes ermöglicht. Neu im

Entwurf ist auch, dass darin die speziellen Aufgaben der Wasser- und

Bergrettung berücksichtigt worden sind. Auch für diese Dienste können die

betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte in Abgrenzung zum bodengebundenen

Rettungsdienst Konzessionen erteilen.

 

 

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung ist, die

Notarztversorgung durch stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser

sicherzustellen. So sollen künftig die Krankenhäuser grundsätzlich verpflichtet

werden, ärztliches Fachpersonal für die notärztliche Versorgung

bereitzustellen. ?Dies gewährleistet auch langfristig eine flächendeckende und

hochwertige Notfallversorgung?, so der Minister.

 

 

 

Ebenfalls von der Neuregelung betroffenen sind die

Leitstellen. Der Gesetzentwurf empfiehlt den Landkreisen und kreisfreien

Städten, gemeinsame integrierte Rettungsdienstleitstellen zu betreiben, sieht

aber zwangsweise Zusammenschlüsse nicht vor. Darüber hinaus eröffnet der

Gesetzesentwurf die Möglichkeit, mit dem Land gemeinsame Leitstellen zu

vereinbaren, was hieße, dass Rettungsdienstleitstelle und Polizeidienststelle

gemeinsame Räumlichkeiten nutzen könnten. Stahlknecht wies aber auch darauf

hin, dass nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten des

Gesetzes die landesweite Struktur der Rettungsdienstleitstellen durch eine

unabhängige Kommission, die von seinem Ministerium im Benehmen mit dem

Landesbeirat ?Rettungsdienst? berufen werde, auf ihre Leistungsfähigkeit

überprüft würden.

 

 

 

Hintergrund

 

Der

Rettungsdienst beinhaltet die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der

Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung.

 

Die jetzige Novellierung ist Bestandteil des

Koalitionsvertrages und hat das Ziel, die derzeit qualitativ hochwertige

Versorgung zu erhalten. Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es Überlegungen,

das Rettungsdienstgesetz des Landes zu novellieren. Zu einer grundsätzlichen

Novellierung des Gesetzes kam es jedoch nicht.

 

Da aber

seinerzeit diverse Ausschreibungen von Rettungsdienstleistungen anstanden,

wurde das damalige Rettungsdienstgesetz um eine Vorschrift erweitert, die ihrerseits

als Übergangslösung die Verlängerung von Genehmigungen vorsah. Rechtsstreitigkeiten

vor der Vergabekammer und dem Oberlandesgericht zeigten jedoch, dass so Rechtssicherheit

nicht zu erzielen ist.

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de