Entwurf zum Rettungsdienstgesetz passiert Kabinett
Minister Stahlknecht: ?Neues Gesetz soll Rechtssicherheit herstellen?
08.05.2012, Magdeburg – 41
- Ministerium für Inneres und Sport
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Die Landesregierung hat den Entwurf eines neuen Rettungsdienstgesetzes
für das Land Sachsen-Anhalt zur Anhörung freigegeben.
Der für das Rettungswesen zuständige Minister Holger
Stahlknecht (CDU) betonte, dass es oberstes Gebot und primäres Ziel der
Novellierung ist, mit dem neuen Gesetz Rechtssicherheit für alle am
Rettungsdienst Beteiligten herzustellen.
Stahlknecht: ?Nach den Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit
gilt es, die Beteiligten am Rettungsdienst, insbesondere die zuständigen kommunalen
Gebietskörperschaften, wieder handlungssicher zu machen. Und das erreichen wir,
indem wir klare gesetzliche Festlegungen treffen.?
Zur Durchführung der Rettungsdienstleistungen sieht der
vorliegende Gesetzentwurf das so genannte Konzessionsmodell vor. Gegenüber dem
Submissionsmodell wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ein wesentlich
größerer Spielraum bei der Gestaltung des Rettungsdienstes ermöglicht. Neu im
Entwurf ist auch, dass darin die speziellen Aufgaben der Wasser- und
Bergrettung berücksichtigt worden sind. Auch für diese Dienste können die
betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte in Abgrenzung zum bodengebundenen
Rettungsdienst Konzessionen erteilen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung ist, die
Notarztversorgung durch stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser
sicherzustellen. So sollen künftig die Krankenhäuser grundsätzlich verpflichtet
werden, ärztliches Fachpersonal für die notärztliche Versorgung
bereitzustellen. ?Dies gewährleistet auch langfristig eine flächendeckende und
hochwertige Notfallversorgung?, so der Minister.
Ebenfalls von der Neuregelung betroffenen sind die
Leitstellen. Der Gesetzentwurf empfiehlt den Landkreisen und kreisfreien
Städten, gemeinsame integrierte Rettungsdienstleitstellen zu betreiben, sieht
aber zwangsweise Zusammenschlüsse nicht vor. Darüber hinaus eröffnet der
Gesetzesentwurf die Möglichkeit, mit dem Land gemeinsame Leitstellen zu
vereinbaren, was hieße, dass Rettungsdienstleitstelle und Polizeidienststelle
gemeinsame Räumlichkeiten nutzen könnten. Stahlknecht wies aber auch darauf
hin, dass nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten des
Gesetzes die landesweite Struktur der Rettungsdienstleitstellen durch eine
unabhängige Kommission, die von seinem Ministerium im Benehmen mit dem
Landesbeirat ?Rettungsdienst? berufen werde, auf ihre Leistungsfähigkeit
überprüft würden.
Hintergrund
Der
Rettungsdienst beinhaltet die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der
Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung.
Die jetzige Novellierung ist Bestandteil des
Koalitionsvertrages und hat das Ziel, die derzeit qualitativ hochwertige
Versorgung zu erhalten. Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es Überlegungen,
das Rettungsdienstgesetz des Landes zu novellieren. Zu einer grundsätzlichen
Novellierung des Gesetzes kam es jedoch nicht.
Da aber
seinerzeit diverse Ausschreibungen von Rettungsdienstleistungen anstanden,
wurde das damalige Rettungsdienstgesetz um eine Vorschrift erweitert, die ihrerseits
als Übergangslösung die Verlängerung von Genehmigungen vorsah. Rechtsstreitigkeiten
vor der Vergabekammer und dem Oberlandesgericht zeigten jedoch, dass so Rechtssicherheit
nicht zu erzielen ist.
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

