Sportstättenbauförderung 2024
11,6 Millionen Euro für Sportstätten im Land
12.01.2024, Magdeburg – 002/2024
- Ministerium für Inneres und Sport
Kommunen und Sportvereine in Sachsen-Anhalt können auch in diesem Jahr wieder mit erheblichen finanziellen Mitteln für Bau- und Sanierungsarbeiten von und an Sportstätten unterstützt werden. Insgesamt fördert das Land den Sportstättenbau im Jahr 2024 mit rund 11,6 Mio. Euro – und damit 20 kommunale Sportstättenbauprojekte sowie 102 Maßnahmen von Sportvereinen.
Sportministerin Dr. Tamara Zieschang: „Es freut mich besonders, dass wir in diesem Jahr alle ordnungsgemäß beantragten Maßnahmen der Kommunen und Sportvereine berücksichtigen können. Mit der finanziellen Unterstützung tragen wir mit dazu bei, die Rahmenbedingungen für aktives Sporttreiben in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Nur so können sportliche Erfolge, eine effektive Nachwuchsförderung und ein aktives Vereinsleben weiter vorangetrieben werden.“
Die Fördermaßnahmen reichen von der Umrüstung von Flutlichtanlagen auf LED-Technik über die Sanierung von Vereinsheimen bis hin zum Neubau von Sportkomplexen.
Zu den ausgewählten Projekten (und Antragstellern) gehören u. a.
- die Tragwerkssanierung einer Sporthalle, Umbau der Heizungsanlage, Errichtung einer Photovoltaikanlage (Stadt Haldensleben);
- der Neubau eines Funktionsgebäudes Nachwuchsleistungszentrum (1. FC Magdeburg e. V.);
- der Bau einer Vereinsanlage inkl. Pferdeboxen, Sanitäranlagen, Sattelkammer und Vereinsraum (Reit- und Fahrverein Halberstadt-Spiegelsberge e. V.);
- die Sanierung der Rundlaufbahn Leichtathletik (VfB Ottersleben e. V.);
- die Erneuerung des Sportbodens in der Sporthalle Brandberge (Stadt Halle [Saale]);
- die Sanierung des Bestandsgebäudes, inkl. zwei Umkleidekabinen sowie Anbau eines Vereinsraumes und WC (SV Eintracht Bennungen);
- der Umbau eines Hartplatzes in Kunstrasen (Kleinfeld) mit LED-Flutlicht, Toren, Laufbahnen sowie Trainerbänken und Erneuerung der Weitsprunggrube (SV Graf Zeppelin Abtsdorf e. V.).
In den Jahren 2022 und 2023 standen dem Land Sachsen-Anhalt jeweils knapp 40 Mio. Euro für die Unterstützung der Sportinfrastruktur zur Verfügung. Allein der Sportstättenbau konnte in den beiden Jahren mit insgesamt mehr als 24 Mio. Euro gefördert werden. Die übrigen Mittel fließen u. a. in die Förderung des Leistungssports, verschiedene Sonderprogramme und Projektförderungen sowie Zuschüsse an den Landessportbund, die Landesfachverbände, die Kreis- und Stadtsportbünde sowie die Sportvereine.
Hintergrund:
Die Arbeitsgruppe Prioritätensetzung Sportstättenbau hat 122 ordnungsgemäß eingereichte Anträge auf die Prioritätenliste für das Jahr 2024 gesetzt. Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V., der kommunalen Spitzenverbände, des Landesverwaltungsamtes und des Ministeriums für Inneres und Sport an. Für die Prioritätenliste spielten u. a. die ausgewogene regionale Verteilung sowie sportfachliche Kriterien eine Rolle. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist ab diesem Jahr die zuständige Bewilligungsstelle. Sie wird die Anträge nun prüfen und gegebenenfalls fehlende Unterlagen abfordern. Bei einigen Maßnahmen sind noch zusätzliche baufachliche Prüfungen notwendig. Sobald alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, wird die Investitionsbank die einzelnen Förderbescheide erstellen.
Impressum:
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