Teil 3: Was macht der Verfassungsschutz?
Beobachtung des Islamismus in Sachsen-Anhalt
30.05.2025, Magdeburg – 073/2025
- Ministerium für Inneres und Sport
Mit den Angriffen von Mannheim und Solingen im vergangenen Jahr sowie in München und Bielefeld in diesem Jahr ist der Islamismus in seiner gewalttätigen Form in Deutschland wieder verstärkt in Erscheinung getreten. Die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus bewegt sich auf einem hohen Niveau und auch Sachsen-Anhalt steht im Fokus von jihadistischen Akteuren. Aufgrund der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und durch den schnellen Zugriff der Polizei konnten in den vergangenen Jahren mehrere Personen festgenommen werden, denen im Ansatz Anschlagspläne nachgewiesen werden konnten.
Die größte Gefahr geht dabei vom sogenannten Islamischen Staat (IS) aus, der über soziale Medien radikalisierte Einzelpersonen anspricht und diese für Anschlagsvorbereitungen anzuleiten versucht, oder von tatbereiten Personen als Vorbild genommen wird, ohne dass dazu ein direkter Kontakt besteht. Gezielt instrumentalisiert islamistische Propaganda dafür den Nahostkonflikt, um ihre Kernklientel zu mobilisieren und in der breiten Bevölkerung für „die Sache der Palästinenser“ als einen vermeintlichen „Kampf aller Muslime“ zu werben. Es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes, den Hinweisen auf solche Entwicklungen sofort nachzugehen, diese zu verifizieren, weitere Informationen zu gewinnen und diese der polizeilichen Gefahrenabwehr zur Verfügung zu stellen.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Wir nehmen die Bedrohung der inneren Sicherheit durch den Islamismus sehr ernst. Bereits seit dem Überfall der Terrororganisation Hamas auf den Staat Israel am 7. Oktober 2023 und ihrem Massaker an der dortigen Zivilbevölkerung beobachten wir auch in Sachsen-Anhalt eine neue Dynamik zwischen den unterschiedlichen Akteuren der islamistischen Strömungen. Wir sehen auch gemeinsame Frontbildungen zwischen Islamisten und anderen Akteuren, die bisher keinerlei Berührung mit dem Islamismus hatten. Der Verfassungsschutz wird diese und andere neuere Entwicklungen weiterhin im Blick behalten, um andere staatliche Stellen über seine Erkenntnisse zu informieren.“
Die Tatsache, dass sich immer mehr jüngere Menschen von islamistischer Online-Propaganda beeinflussen lassen, stellt den Verfassungsschutz dabei aktuell vor große Herausforderungen. Laut des Leiters des Verfassungsschutzes, Jochen Hollmann, ist das Internet immer mehr zum eigentlichen Treiber für die Radikalisierung von Jugendlichen geworden. „Waren es früher noch reale Kontakte zu salafistischen Moscheevereinen in anderen Bundesländern, so ist es nunmehr das unreflektierte und zum Teil wahllose Konsumieren von Online-Propaganda auf TikTok, Instagram oder Telegram, das in die islamistische Radikalität führt. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen und seine Ressourcen für diese neuen Formen und Medien islamistischer Beeinflussung neu aufzustellen.“
Neben der Beobachtung islamistischer Bestrebungen zählt auch die Islamismusprävention zu den gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt. Mit seiner Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit versetzt der Verfassungsschutz Multiplikatoren aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft in die Lage, islamistische Verhaltensweisen als solche zu erkennen. Darüber hinaus fasst der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in Form von Handreichungen zusammen, die auf der Internetseite des Verfassungsschutzes unter mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz eingesehen und heruntergeladen werden können.
In einer neuen Veröffentlichung des Verfassungsschutzes mit dem Titel „Islamismus in Sachsen-Anhalt“ werden die Besonderheiten der islamistischen Szene in Sachsen-Anhalt und in den anderen ostdeutschen Flächenländern im Vergleich zur Entwicklung islamistischer Strukturen in den westdeutschen Bundesländern dargestellt. Darüber hinaus thematisiert die Publikation die spezifischen Herausforderungen für die Islamismusprävention in Ostdeutschland. Diese Handreichung steht im Internet zum Download zur Verfügung unter: mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/publikationen (Broschüre_Islamismus_in_ST_2025.pdf)
Weitere Informationen zu den islamistischen Strömungen und ihren besonderen Ausprägungen in Sachsen-Anhalt werden unter: https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/themenfelder/islamismus bereitgestellt.
Das Ministerium für Inneres und Sport informiert in der Reihe „Was macht der Verfassungsschutz?“ über die Arbeit des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt. Teil 1 berichtete über Aufgaben und Zwecke nachrichtendienstlicher Arbeit, Teil 2 beinhaltete einen Überblick über Desinformation und hybride Bedrohungen. Der nun vorliegende Teil 3 informiert über die Beobachtung des Islamismus in Sachsen-Anhalt. Alle Informationen dazu finden Sie unter: mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/informationsreihe-was-macht-der-verfassungsschutz
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