Schäden nach Helme-Hochwasser
Kabinett beschließt Sonderzuweisung an den Landkreis Mansfeld-Südharz
06.09.2024, Magdeburg – 106/2024
- Ministerium für Inneres und Sport
Zum Jahreswechsel sorgten im gesamten Land Sachsen-Anhalt starke Regenfälle für hohe Pegelstände an den Flüssen. Insbesondere der Landkreis Mansfeld-Südharz war durch das Flutwasser der Helme betroffen. Vom 30. Dezember 2023 bis zum 12. Januar 2024 rief Landrat André Schröder den Katastrophenfall in seinem Landkreis aus, um die notwendigen Abwehrmaßnahmen durchzuführen. Das Kabinett fasste diese Woche aufgrund einer entsprechenden Vorlage des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) den Beschluss, den Landkreis durch eine Teilzahlung der zu erwartenden Sonderzuweisung zu unterstützen. Die Mittel in Höhe von 1,4 Millionen Euro werden aus dem Haushalt des MI finanziert.
Landrat André Schröder: „Ich freue mich, dass die Hilfszusage des Landes eingehalten worden ist. Für die weiteren Kosten der Schadensbeseitigung, die der Landkreis nur über Verschuldung bezahlen könnte, bleiben wir mit dem Land im Gespräch.“
Die reinen Einsatzkosten werden auf ca. 2,5 Millionen Euro geschätzt. Grundsätzlich sind die entstandenen Kosten nach dem Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt durch die Landkreise und kreisfreien Städte selbst zu tragen. Nur im Einzelfall stellt das Land eigene Haushaltsmittel bereit, wenn die Abwehrmaßnahmen einen Kostenaufwand ungewöhnlichen Ausmaßes erfordern.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Auch ich habe mir damals vor Ort ein Bild von der teils dramatischen Lage verschafft. Und noch heute stellt das Helme-Hochwasser eine außergewöhnliche Belastung für die Region dar. Ich freue mich, dass die Landesregierung den Landkreis Mansfeld-Südharz in der Not nicht allein lässt und finanzielle Hilfen auf den Weg gebracht hat.“
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