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Energiemangellage

Haushaltsrechtliche Erleichterungen für Kommunen in Sachsen-Anhalt

27.09.2022, Magdeburg – 104/2022

  • Ministerium für Inneres und Sport

Die Kommunen in Sachsen-Anhalt sollen auch angesichts stark steigender Gas- und Strompreise in den kommenden Monaten finanziell handlungsfähig bleiben. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Inneres und Sport mehrere Regeln erlassen. Es reagiert damit auf die Verknappung des Gasangebots infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Konkret regelt ein Erlass haushaltsrechtliche Erleichterungen für die Kommunen für das laufende Jahr.

Kommunalministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit den Erleichterungen wollen wir die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen gewährleisten. Mit mehr Flexibilität und größeren Handlungsspielräumen können wir die Kommunen dabei unterstützen, auf die Anfang dieses Jahres noch nicht vorhersehbaren höheren Kosten für Gas und Strom zu reagieren.“

Der Erlass ermöglicht den Kommunen den in der jeweiligen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite temporär zu überschreiten. Damit können sich die Kommunen bei gestiegenen und bei einer sich verschärfenden Energiemangellage weiter steigenden Kosten stets mit ausreichend Liquidität versorgen.

Darüber hinaus sollen die Kommunalaufsichten dulden, dass bereits beschlossene Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Einzelfall nicht umgesetzt werden müssen, wenn die Auswirkungen der Energiemangellage dies nicht möglich oder zumutbar erscheinen lassen.

Das Ministerium für Inneres und Sport wird die weiteren Entwicklungen beobachten und für das Haushaltsjahr 2023 zeitnah einen separaten Erlass veröffentlichen.

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Franziska Höhnl
Pressesprecherin

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de

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