Wesenstest
Wesenstest = Nachweis der Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten
Die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten kann nur durch einen Wesenstest nachgewiesen werden, welcher von einer anerkannt sachverständigen Person oder Einrichtung durchgeführt wird.
Der Nachweis der Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten kann auch durch einen in einem anderen Bundesland oder Staat durchgeführten Test erbracht werden, wenn das Ministerium für Inneres und Sport den Test dieses Bundeslandes oder Staates als dem sachsen-anhaltischem Wesenstest gleichwertig anerkannt hat.
In den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erteilte Bescheinigungen oder Erlaubnisse über einen behördlich anerkannten Wesenstest werden (nach Maßgaben der Bekannt-machungen des Ministeriums des Innern vom 18. September und 9. Oktober 2009) anerkannt.