Brand- und Katastrophenschutz
Innenministerium fördert Investitionen der Ortsfeuerwehr Drübeck aus dem Sondervermögen Infrastruktur
03.07.2026, Magdeburg – 092/2026
- Ministerium für Inneres und Sport
Das Land Sachsen-Anhalt fördert in diesem Jahr (zusätzlich zur langjährig bestehenden Förderung von Einsatzfahrzeugen, Feuerwehrgerätehäusern und Löschwasserentnahmestellen) einmalig landesweit (kleinere) Investitionsmaßnahmen im kommunalen Brandschutz für Einheits- und Verbandsgemeinden mit einem Festbetrag von 50.000 Euro. Dafür stehen aus dem Landesarm des Sondervermögens Infrastruktur für das Jahr 2026 rund fünf Millionen Euro zur Verfügung.
Die seit Mitte März 2026 eröffnete Fördermöglichkeit wird von den Gemeinden rege in Anspruch genommen: Insgesamt sind bereits 29 Maßnahmen mit einer Gesamtinvestitionssumme von rund 4,4 Millionen Euro und einer Förderung aus dem Landesarm des Sondervermögens Infrastruktur in Höhe von 1,45 Millionen Euro beantragt oder schon bewilligt.
Zu den 17 bereits bewilligten Maßnahmen (Stand: 30. Juni 2026) gehören unter anderem die Beschaffung von Mannschaftstransportwagen, die Errichtung einer neuen Bekleidungskammer oder die Beschaffung von mobilen Netzersatzanlagen.
Heute hat Innenministerin Dr. Tamara Zieschang einen Fördermittelbescheid über 50.000 Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur für die Ortsfeuerwehr Drübeck (Landkreis Harz) übergeben. Damit wird die Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs LF 10 unterstützt.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Während der Hitzewelle am letzten Wochenende hat sich einmal mehr gezeigt, dass die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Tag für Tag Großes leisten. Sie löschen Brand- und Vegetationsbrände unter schwersten Bedingungen, sie helfen in größter Not und sind eine unverzichtbare Stütze unserer Gesellschaft. Ihr unermüdlicher Einsatz ist ein Garant für Sicherheit der Menschen in unserem Land. Damit sie ihre verantwortungsvolle Aufgabe auch künftig verlässlich wahrnehmen können, sind eine moderne Ausrüstung und Ausstattung unerlässlich.“
Das LF 10 ist ein vielseitiges Einsatzfahrzeug der Feuerwehr und bietet Platz für bis zu neun Einsatzkräfte. Das Fahrzeug ist ausgelegt für die Brandbekämpfung, einfache technische Hilfeleistung und Menschenrettung. Es verfügt über einen 1600 Liter fassenden Löschwassertank.
Hintergrund: Die einmalige Unterstützungsmöglichkeit im Jahr 2026 aus dem Landesarm des Sondervermögens Infrastruktur können nicht abundante (finanzkraftschwache) Einheits- und Verbandsgemeinden in Anspruch nehmen. Die Förderung ist auf jeweils eine Gesamtmaßnahme beschränkt. Die Maßnahme muss nach dem 1. Januar 2025 begonnen worden sein. Die Gesamtkosten müssen mindestens 50.000 Euro betragen.
Zu den Fördermaßnahmen zählen unter anderem Baumaßnahmen oder Instandsetzungsmaßnahmen an Feuerwehrhäusern, die Errichtung von Ausbildungsräumlichkeiten, Lagerräumen oder Löschwasserentnahmestellen, die Beschaffung mobiler Netzersatzanlagen, Mannschaftstransportwagen, Kommandowagen, Feuerwehrbooten oder von Anhängern für Einsatzfahrzeuge.
Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen finden Sie unter: lsaurl.de/Foerdergrundsaetze
Impressum:
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